Kaum eine Frage begleitet den Kitzbüheler Markt so beharrlich wie diese: Darf ich die Immobilie überhaupt so nutzen, wie ich es vorhabe? Die Antwort entscheidet über den Wert — und sie steht nicht im Exposé, sondern im Flächenwidmungsplan.
Tirol regelt Freizeitwohnsitze restriktiv: Nur Objekte mit ausgewiesener Freizeitwohnsitz-Widmung oder rechtmäßig bestehender alter Nutzung dürfen als Zweitwohnsitz geführt werden. Ein Chalet ohne diese Widmung ist ein Hauptwohnsitz-Objekt — unabhängig davon, wie sehr es nach Ferien aussieht.
Zwei baugleiche Häuser, eines mit und eines ohne Freizeitwohnsitz-Widmung, trennen am Markt regelmäßig dreißig Prozent und mehr. Die Widmung ist knapp, kontingentiert und nicht beliebig herstellbar — genau das macht sie zum wertbestimmenden Merkmal Nummer eins.
Wir prüfen vor jeder Vermittlung den Widmungsstatus im Original, die Historie der Nutzung und — bei internationalen Käufern — die Genehmigungspflicht nach dem Grundverkehrsgesetz. Erst wenn diese drei Fragen sauber beantwortet sind, sprechen wir über Preis.
Sie überlegen einen Kauf oder Verkauf in Kitzbühel? Wir ordnen die Rechtslage Ihrer Immobilie diskret und verbindlich ein.